DIE ORDNUNG ZIE VERLEIHUNG DES TITELS

SLOWAKISCHER SCHÖNHEITSCHAMPION:

 

Titel Slowakischer Schönheitschampion wird vergeben:

  1. Der Rüde oder Hündin muss 4x CAC erlangen auf Ausstellungen, die unter dem Schutz von dem Slowakischen Kynologenverein (SKJ) stattfinden und CAC vergeben wird.

  2. Die nötige Anzahl der CAC muss mindestens im Laufe von zwei verschiedenen Ausstellungssaizonen errungen werden.

  3. Die erforderlichen CAC müssen mindestens von zwei verschiedenen Richtern vergeben werden.

  4. 1 CAC von den 4 benötigten muss auf einer internationalen Ausstellung (CACIB) erworben werden und weitere CAC auf einer Nationalen oder Spezialklubausstellung unter dem Schutz des Slowakischen Lynologenvereines mit CAC vergabe.

  5. 3 Reserve CAC können ein CAC ersetzen.

  6. CAC aus einer internationalen Hundeausstellung darf nur mit 3 reserve CAC aus internationalen Hundeausstellungen ersetzt werden.

  7. Man kann mit drei Res.CAC nur einen CAC ersetzen.

Das Slowakische Schönheitschampionat wird auf das Inhaberverlangen bestätigt von:

Slovenská kynologická jednota, Štefánikova 10, 811 05 Bratislava.

Zu diesem Antrag sollte der Antraggeber Original CAC-Karten, Bewertungslisten und Photokopie der Hundeahnentafel beilegen, bei arbeitshunden auch Kopie des Arbeitszertifikates.

 

Die Bedingungen der CAC Anwartschaft Vergabe:

  1. CAC und Res.CAC Anwartschaft wird den Rüde und Hündinnen extra vergeben in der Mittel-, Offene-, Gebrauchs- und Championklasse. CAC kann nur einen Rüden oder einer Hündin mit der Bewertung Vorzüglich 1 verliehen werden.

  2. CAC darf auch einen Rüden oder einer Hündin vergeben werden, die bereits den Titel Slowakischer Schönheitschampion besitzen.

  3. Die Empfählung eines Rüden oder eines Hündin auf CAC kann nur ein Richter, der für die Ausstellung delegiert war.

  4. Dem Rüden oder Hündin, die in den angeführten Klassen mit der Note Vorzüglich 2 bewertet wurden, kann der Richter einen Reserve CAC vergeben.

  5. Reserve CAC kann nur in einer Klasse verliehen werden, wo auch ein CAC verliehen war.

CAC und Reserve CAC sind nicht beanspruchbar und wird nur an Rüden oder Hündinen vergeben, die besondere Qualitätan im Exterier aufweisen.

 

 

DIE ORDNUNG ZUR VELEIHUNG DES TITELS

SLOWAKISCHER JUGENDSCHÖNHEITSCHAMPION:

 

Titel Slowakischer Jugendschönheitschampion wird vergeben:

  1. Der Rüde oder Hündin muss 3x CAJC erlangen von mindestens zwei verschiedenen Richtern.

  2. Einer von dem 3 erforderlichen CAJC muss aus einer Internationalen (CACIB) Ausstellung sein.

  3. Einer der erforderlichen CACJC kann ersetzt werden durch ein CAC, wenn der Hund diesa CAC Anwartschaft bis 24 Monate seiner Lebensalters bekommen hat. Diese werden für Titel Slowakischer Schönheitschampion mitgerechnet.

  4. Der Titel Slowakischer Jugendschönheitschampionat berechtigt nicht zur Teilnahme in der Championklasse, wird aber in der Ahnentafel vermerkt.

Das Slowakische Jugendschönheitschampionat wird auf das Inhaberverlangen bestätigt von:

Slovenská kynologická jednota, Štefánikova 10, 811 05 Bratislava.

Zu diesem Antrag sollte der Antraggeber Original CAJC-Karten, Original Bewertungslisten und Photokopie der Hundeahnentafel beilegen.

 

Die Bedingungen der CAJC Anwartschaft Vergabe:

  1. CAJC kann nur auf Ausstellungen die unter der Schirmherrschaft der Slovenská kynologická jednota (SKJ) stadtfinden vergeben werden, auf denen CAC vergeben wird.

  2. CAJC wird in der Jugendklasse an Rüden und Hündinen separat vergeben.

  3. CAJC wird verliehen an Rüden oder Hündinen die bewertet wurden mit V1.

  4. Nur ein offiziel delegierten Richter kann einen Rüden oder Hündin für die CAJC Anwartschaft vorschlagen.

CAJC ist nich beanspruchbar und wird nur an Rüden und Hündinen vergeben, die besondere Qualitäten im Exterier aufweisen